Organisations- und Prozessberatung
Gesetz ist Gesetz!
Arbeitsschutz ist die Pflicht eines jeden Unternehmers (dies gilt für alle Branchen). Die GBU und die Dokumentation (psy. GBU) ist Pflicht jeden Arbeitgebers und im Arbeitsschutzgesetz §5/§6 festgeschrieben und das schon bei einem Mitarbeiter. Es ist gleichermaßen ein Schutz vor behördlichen Konsequenzen und Schadenersatzansprüchen und Regressforderungen.
Gesundes Unternehmen durch vitale, motivierte Mitarbeiter!
Der Arbeitgeber muss sich über das Risiko bewusst sein, dass der Arbeitnehmer, der wegen der Arbeitssituation (schlechte Organisation, schlechte technische Ausstattung und Einweisung, großem Zeitdruck und Arbeitsmenge etc.) langfristig krank wird, automatisch auch ein schwer zu kalkulierendes Kostenrisiko wird.
Wir unterstützen Sie bei der bedarfsorientierten Erschließung von Erfolgspotenzialen mit Hilfe eines betrieblichen Gesundheitsmanagement bzw. Strategien und Programmen zur Stressbewältigung.
- Der GDA-ORGAcheck
Arbeitsschutz mit Methode.
Der GDA-ORGAcheck ermöglicht es kleinen und mittelständischen Unternehmen, ihre Arbeitsschutzorganisation zu überprüfen und zu verbessern. Damit trägt er sowohl dazu bei, die Potenziale eines gut organisierten Arbeitsschutzes für die störungsfreie Arbeitsorganisation zu nutzen als auch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu unterstützen.
Hierzu muss die betriebliche Arbeitsschutzorganisation so gestaltet sein, dass die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet ist und ihre Gesundheit erhalten wird.